An alle Mannschaftsführer der Landesliga und Bezirksliga B Neckar-Fils zur Kenntnis: Spielberechtigung SC Kirchheim in der Landesliga Liebe Schachfreunde, in Vertretung von SF Ruprich anbei der Tenor des Schiedsspruchs des Verbandsschiedsgerichts. Danach ist Kirchheim 1 in der Landesliga spielberechtigt. Die Mannschaft von Kirchheim habe ich wie in der Bezirksliga B gemeldet in die Landesliga übertragen und aus der Bezirksliga B entfernt. In der Landesliga gibt es damit kein spielfrei mehr, sie spielt mit 10 Mannschaften. Beide Bezirksligen spielen wegen nicht mehr zu leistendem organisatorischen Aufwand mit 9 Mannschaften und einer spielfreien Begegnung, was das Verbandsschiedgericht ausdrücklich gebilligt hat. Mit freundlichen Grüßen Achim Jooß stellvertretender Bezirksspielleiter Berufung SC Kirchheim ./. Bezirk Neckar/Fils.eml Betreff: Berufung SC Kirchheim ./. Bezirk Neckar/Fils Von: Alexander Häcker Datum: 13.09.2015 21:29 An: Tobias Traier , Udo Ruprich , Achim Jooß Kopie (CC): Michael Schwerteck , Norbert Kelemen , Norbert Hallmann , David Blank Liebe Schachfreunde, ich teile vorab den Tenor der Entscheidung des Verbandsschiedsgerichts vom 13.09.2015 mit: 1. Der Schiedsspruch des Bezirksschiedsgerichts Neckar/Fils vom 25.08.2015 wird aufgehoben. Die 1.Mannschaft des Berufungsführers ist in der Saison 2015/2016 in der Landesliga Neckar/Fils spielberechtigt. 2. Dem Berufungsführer werden die Protestgebühr und die Berufungsgebühr zurückerstattet. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Das Verbandsschiedsgericht weist auf Folgendes hin: Der Bezirksspielausschuss Neckar/Fils beschloss am 10.07.2015, dass die Landesliga und die Bezirksliga A in der Saison 2015/2016 mit je 9 Mannschaften spielen. Der SC Kirchheim konnte sich dagegen nur insoweit wehren, als er selbst betroffen war, nämlich hinsichtlich der Einteilung seiner 1.Mannschaft. Der Schiedsspruch bindet den Bezirk daher nur so weit, wie aus dem Entscheidungstenor ersichtlich. Zwar wäre der Bezirk grundsätzlich gleichwohl gehalten, von Amts wegen auch die Einteilung der Bezirksliga A zu korrigieren. Aufgrund der sich daraus ergebenden zeitlichen und organisatorischen Schwierigkeiten (die Bezirksliga wird in zwei Staffeln ausgetragen und beginnt bereits am 20.09.2015) hält es das Verbandsschiedsgericht allerdings im vorliegenden Fall für ermessensfehlerfrei, lediglich den SC Kirchheim in die Landesliga aufzunehmen und die Bezirksligen im Übrigen bei der bisherigen Einteilung zu belassen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe folgen per Post. Mit freundlichen Grüßen Alexander Häcker